Hundegestützte Pädagogik – HGP

In zahlreichen Untersuchungen wurden die positiven Auswirkungen von Hunden auf die (Lern)Atmosphäre, auf das Lern- und Arbeitsverhalten, auf das körperliche Wohlbefinden und auf die positive sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen. So konnten z.B. Blutdruck- und Herzfrequenz in Anwesenheit eines Hundes nachweislich gesenkt werden. Das Selbstwertgefühl wird bei vielen Schülern und Schülerinnen positiv beeinflusst. Hunde in der Schule steigern die Beteiligung am Unterricht, wecken Neugierde, motivieren, helfen Regeln einzuhalten und fördern die gegenseitige Rücksichtnahme.

Viele Pädagogen und Pädagoginnen erfüllen sich daher mit der Möglichkeit, den eigenen Hund in der Schule einsetzen zu können, einen Herzenswunsch.

Definitionen

Das Feld der hundegestützten Intervention hat in den letzten Jahren einen enormen Boom erlebt und es zeigt sich immer wieder, dass es schon bei der Definition der Begriffe wie Schulbesuchshund, Schulhund oder Therapiehund noch immer einen erhöhten Aufklärungsbedarf gibt.

Das QNS e.V.  hat auf seinen Internet-Seiten[1] versucht, eine Definition zu geben und aufzuzeigen, wie die Begriffe womöglich voneinander abzugrenzen sind. Angelehnt an die Definitionen verschiedener weiterer Dachorganisationen im Bereich tiergestützter Intervention (ESAAT, ISAAT, BTI, IAHAIO), wird „Schulhund“ als Oberbegriff für alle in der Schule eingesetzten Hunde verwendet, die aus Sicht des QNS e.V. in 3 Untergruppen eingeteilt werden können:

Schulbegleithunde – Hunde, die ihre Bezugsperson, eine ausgebildete Pädagogin/ einen ausgebildeten Pädagogen, regelmäßig in die Schule (in Klassen bzw. Gruppen) begleiten. Die Einsetzenden sollten eine Teamweiterbildung von mindestens 60 Stunden absolviert haben.

Therapiebegleithunde – Hunde, die ihre Bezugsperson, eine ausgebildete Therapeutin/ einen ausgebildeten Therapeuten, regelmäßig in eine Einrichtung/ Praxis oder auch Schule begleiten und eine Team- oder Fachkraft-Weiterbildung von mind. 60 Stunden absolviert haben.

SchulbesuchshundeHunde, die mit ihren Bezugspersonen für einige Stunden an einem Projekt zum Thema Hund in der Schule oder in einem Seniorenheim/ Klinik regelmäßig Bewohner/ Patienten besuchen, selbst aber nicht als Pädagogin/ Pädagoge, Therapeut:innen o.Ä. ausgebildet sind. Auch Besuchsteams sollten eine Teamweiterbildung von mindestens 25 Stunden absolviert haben.

Der „Titel“ des Hundes – Schulbegleithund, Therapiebegleithund, Schulbesuchshund – ergibt sich also aus der Profession der Einsetzenden und nicht aus dem Einsatzgebiet und stellt kein Qualitätsmerkmal an sich dar. Therapiehunde sind z.B. nicht „besser“ ausgebildet oder an sich etwas „Besonderes“ im Vergleich zum Schulbegleithund. Die Ausbildung ist aufgrund des Einsatz-Settings eine andere.

Demnach kann eine Lehrkraft also keinen Therapiebegleithund haben und ein ehrenamtlicher Besuchsdient keinen Schulbegleithund, wenn die Einsetzenden selbst in keinem dieser Berufe ausgebildet sind. Zudem sind die Begriffe „Therapie“ oder „Schul-/ Therapiebegleithund“ in keiner Form geschützt, noch gibt es einheitliche, verbindliche gesetzliche Regelungen zu den Mindestanforderungen einer Ausbildung oder über die RISU der Kultusministerkonferenz hinaus keine genauen Vorgaben zum Einsatz in Schulen und anderen Institutionen.[2]

Diese Seite wird nach und nach mit weiteren Infos gefüllt.


[1] https://schulbegleithunde.de/definitionen/ 09.05.2024

[2] Übersicht aktueller Richtlinien/ Empfehlungen z.B. der KMK, des TVT e.V. und dem QNS e.V. s. Ressourcen